Kommunen

Die Kommunen in unserem Land übernehmen viele und wichtigen Aufgaben für unsere Bevölkerung. Dabei stehen ihnen nicht ausreichend Finanzmittel für deren Finanzierung zur Verfügung. Die SPD hat ein massives Entlastungs- und Investitionspaket insbesondere für finanzschwache Kommunen durchgesetzt. Zusätzlich zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland stehen dadurch jetzt noch einmal 5 Mrd. Euro speziell für Kommunen zur Verfügung. Gemeinsam mit den diversen anderen Entlastungen der Kommunen – etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – entlastet die SPD in der Großen Koalition die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro. Sigmar Gabriel spricht deshalb Zurecht vom „größten Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten“.

Und so werden die Kommunen von den von uns durchgesetzten 5 Mrd. Euro profitieren:

  • Mit 1,5 Mrd. Euro stocken wir die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro auf dann insgesamt 2,5 Mrd. auf und ab 2018 sogar auf 5 Mrd.. Das setzt eine Forderung der SPD-Fraktion um, für die wir uns bereits seit einem Jahr stark machen. Durch die zusätzliche Entlastung werden weitere Spielräume für kommunale Investitionen geschaffen.
  • 3,5 Mrd. Euro stellten wir noch 2015 für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereit. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %. Folgende Förderbereiche sind vorgesehen:

    a. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung Infrastruktur)

    b. Investitionen mir Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen)

    c. Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz

    Die 3,5 Mrd. Euro werden auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus:

    a. der Einwohnerzahl,

    b. der Höhe der Kassenkredite und

    c. der Anzahl der Arbeitslosen.

    Nordrhein-Westfalen erhält diesem Schlüssel folgend 32,2 % der 3,5 Mrd. Euro, dementsprechend erhält Nordrhein-Westfalen 1,12 Mrd. Euro.Die Länder legen nun selbst fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren. Diesen Kommunen können sie dann die Mittel auf Basis eigener, an den genannten Förderbereichen ausgerichteter Programme weiterreichen. Geförderte Projekte können dabei auch aus bereits geplanten Maßnahmen bestehen. Damit gewährt der Bund den Ländern bei der Weitergabe der Mittel und Ausgestaltung „eigener“ Programme größte Freiheit. Dies geschieht in der festen Erwartung, dass das Geld zügig und vollständig bei den Kommunen ankommt.

    Wie viel Geld genau an die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis geht können Sie auf den Internetseiten unserer Landtagsabgeordneten Achim Tüttenberg und Dirk Schlömer nachlesen.

Auch vom 10 Mrd. Euro-Paket für zusätzliche Investitionen profitieren die Kommunen, indem daraus bestehende Bundesprogramme aufgestockt und neue Programme aufgelegt werden:

  • Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks wird mehr Mittel für die Städtebauförderung einsetzen.
  • Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel stockt die Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur“ auf.
  • Familienministerin Manuela Schwesig wird mit einem Modellprojekt die Kinderbetreuung vor Ort verbessern.

Die erreichte massive Stärkung der Kommunen ist ein großer Erfolg der SPD. Damit setzen wir den Kurs fort, für den die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich kämpft. Wir wollen, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern von den Menschen vor Ort auch erfahrbar sind. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für die Kommunen engagieren. Etwa bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder der Frage, wie die Kosten im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen auch langfristig gerecht aufgeteilt werden können. Schließlich wollen wir auch bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes („Bundesteilhabegesetz“) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.