Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

Wir halten Wort und bringen mit der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Digitalisierung unserer Verwaltung einen großen Schritt voran. Das Ziel ist klar – Eine moderne und serviceorientierte Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.Aber um was geht es genau in den entsprechenden Gesetzentwurf, der in 1. Lesung beraten wird:Das bereits 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben, aber noch wurden nicht alle Vorgaben vollständig umgesetzt. Das OZG-Änderungsgesetz sieht nun Regelungen vor, die die Verwaltungsdigitalisierung effektiver vorantreiben und so das digitale Onlineangebot verbreitern sollen. Relevant ist hierbei insbesondere die vollständige elektronische Abwicklung, das heißt die Ende-zu-Ende-Digitalisierung, von Vorgängen. Dabei sind Schriftformerfordernisse eine entscheidende Hürde. Der Entwurf sieht nun die umfassende digitale Ersetzung der Schriftform vor. Auch wird der Bund zentrale Basisfunktionen bereitstellen und so zum Beispiel landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto ersetzen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Once-Only-Prinzips sollen künftig Nachweise nur noch einmalig abgegeben werden müssen.Weniger Behördengänge. Entlastung unserer Verwaltung und eine stärkere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Das alles erreichen wir mit dem OZG.