Wir wollen und brauchen einen digitalen Staat, der Bürgerinnen und Bürgern das Leben erleichtert und Behördengänge auf ein Minimum reduziert. In dieser Woche beschlossen wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, mit dem Verwaltungsabläufe modernisiert und Sicherheit und Integrität der Daten gewährleistet werden.
Das hat viele praktische Auswirkungen: So wird der Datenaustausch zwischen den Pass, Personalausweis- und eID-Karte- (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnach-weis) Behörden nach einem Umzug vereinfacht und Zuständigkeiten klargestellt. Künftig werden beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel zugeschickt und müssen nicht mehr wie bisher beim Bürgeramt abgeholt werden. Schnellere Identitätsfeststellungen werden ermöglicht, was die Arbeit der Sicherheitsbehörden erleichtert.
Zum 1. Januar 2024 wird der ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft und auch Kinder erhalten die regulären Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass), die in diesen Fällen eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren haben werden.
Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für solche Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Pass-bewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen werden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir in Entschließungsanträgen eine Reihe von weiteren Forderungen an die Bundesregierung adressiert. So sprechen wir uns für ein entschlossenes Vorantreiben der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes aus, sowie dafür, das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug zu etablieren. Dadurch soll der Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffenen Personen transparent und nachvollziehbar werden.