Nach Jahren des Stillstands kam es nun zu einer historischen Entscheidung für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Innenministerin Nancy Faeser hat mit ihren europäischen Partnerinnen und Partnern eine wichtige Hürde zur Reform des EU-Asylrechts überwunden und damit einen historischen Neustart auf europäischer Ebene angestoßen. Mit der Einigung auf eine gemeinsame Haltung im Rat der EU stehen nun die Verhandlungen mit dem EU-Parlament an.
Mit der Einigung können wir die Kontrolle und Registrierung ankommender Menschen an den Außengrenzen verlässlich ordnen. Dabei wird für Menschen mit geringer Aussicht auf Asyl ein beschleunigtes Verfahren an den Außengrenzen eingeführt. Mit diesem Kompromiss schützen wir das Europa der offenen Grenzen, denn ohne eine verlässliche Kontrolle an den EU-Außengrenzen ist das Schengen-System offener Binnengrenzen tatsächlich in Gefahr. Die Ankunftsländer werden dafür 30.000 Plätze bereithalten und auch die anderen Mitgliedsstaaten verpflichten sich für eine solidarische Verteilung Kapazitäten für Übernahmen zu schaffen – Alle Mitgliedsstaaten tragen Verantwortung bei der Verteilung von Geflüchteten und diese muss künftig von mehr Schultern getragen werden. Für uns haben dabei immer hohe rechtsstaatliche Standards und ein konsequenter Menschenrechtsschutz Priorität und jede Person erhält weiterhin ein faires Asylverfahren und Rechtsschutz. Wir haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche direkt in die EU einreisen können und setzen uns weiterhin dafür ein, dass dies auch auf ankommende Familien ausgedehnt wird. Wenn ein angemessener Bezug zu einem sicheren Drittstaat besteht, werden auch hier klare rechtliche Regeln definiert, ob Menschen dorthin überstellt werden können.
Klar ist – Wir als EU haben gezeigt, dass wir unsere Differenzen überwinden können, um Menschen, die vor Folter, Krieg und Terror fliehen Schutz zu gewähren und gleichzeitig für eine verlässliche Steuerung und Ordnung in der Migration sorgen.