- Was ist die Zweitstimmendeckung?
Die Zweitstimmendeckung bedeutet, dass eine Partei nur so viele Sitze im Parlament bekommt, wie es ihrem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Die feste Anzahl von 630 Sitzen wird proportional zu den Zweitstimmen an die Parteien vergeben, welche mehr als 5% der Zweitstimmen erhalten.
2. Was bedeutet die doppelte Legitimation?
Die erste Legitimation ist der Sitzplatzanspruch einer Partei basierend auf deren Zweitstimmenergebnis. Die zweite und damit doppelte Legitimation entsteht durch die Verteilung der Sitze innerhalb der Partei über die Wahlkreise oder die Landeslisten. Wenn der Sitzplatzanspruch besteht, spielt die Erststimme weiterhin eine wichtige Rolle, denn zuerst ziehen die Wahlkreisersten mit dem besten Stimmergebnis in den Bundestag ein und erst danach zieht die Liste.
3. Gibt es einen Unterschied zwischen Wahlkreismandat und Listenmandat?
Nein! Alle Abgeordneten sind, wie in Art. 38 (1) des Grundgesetzes dargelegt, Vertreter des ganzen Volkes. Das Grundgesetz nutzt dabei ausschließlich den Begriff Abgeordnete und differenziert nicht zwischen Wahlkreis- und Listenmandat.
4. Wie werden die Sitze im neuen Wahlrecht verteilt?
Durch die feste Bundestagsgröße mit 630 Sitzen gibt es zukünftig 299 Wahlkreis- und 331 Listenplätze. Zuerst werden die Sitze auf die Parteien verteilt und danach auf die Länder. Es ziehen nur so viele Abgeordnete in den Bundestag, wie von dem Zweitstimmenanspruch der Partei gedeckt sind. Bei der Verteilung der Sitze haben die Wahlkreisersten gegenüber den Listenkandidaten Vorrang.