In den vergangenen Legislaturperioden ist der Bundestag aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten auf 736 Abgeordnete angewachsen. Damit ist der Bundestag so groß wie nie zuvor. Wir wollen das ändern und haben uns mit unseren Koalitionspartnern auf einen Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestags geeinigt – ein guter Kompromiss, durch den die Regelgröße von 598 Abgeordneten künftig eingehalten wird und zugleich alle 299 Wahlkreise erhalten bleiben. Alle Parteien sind von der Reform betroffen, keine Partei wird einseitig benachteiligt. Nach langen Debatten und Verhandlungen kommt es nun da-rauf an, die Wahlrechtsreform zügig umzusetzen. Nichtstun ist keine Alternative, weil dann 19 Wahlkreise wegfallen würden, was sich im Übrigen auch auf den Zuschnitt vieler weiterer Wahlkreise auswirken würde. Die Folge wären noch größere Wahlkreise – und damit längere Wege für Abgeordnete und weniger Zeit für die Bürger und Bürgerinnen.
Falls Sie den Prozess des aktuellen Gesetzesentwurfes direkt verfolgen möchten, kann ich empfehlen für exklusive „Behind-The-Scenes“ Beiträge auf meinen Kanälen der Sozialen-Medien einzuschalten.