Was wir bereits erreicht haben

Seit Anfang Dezember 2021 ist die Ampel-Koalition an der Regierung – sieben Monate intensiver, engagierter und erfolgreicher Arbeit in außergewöhnlichen Zeiten liegen hinter uns. Die Pandemie, der Klimawandel, die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft sowie nicht zuletzt ein brutaler Angriffskrieg auf europäischem Boden zeigen: Unsere Aufgaben sind nicht kleiner geworden. Im Gegenteil. Mehr Fortschritt wagen – mit dem Ziel haben wir uns an die Arbeit gemacht, um das Leben der Menschen in Deutschland zu verbessern.

Mindestlohn von 12 Euro – eine Frage des Respekts

Für uns ist klar: Der Lohn der Arbeitnehmenden muss mindestens zum Leben reichen. 2015 haben wir deshalb den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Nun machen wir ihn armutsfest. Rund sechs Millionen Beschäftigte werden von 12 Euro Mindestlohn profitieren. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, stärkt die Kaufkraft und reduziert das Risiko für Altersarmut. Besonders Frauen und Ostdeutsche profitieren von der Erhöhung.

Spürbares Rentenplus und mehr Erwerbsminderungsrente

Die diesjährige Rentenerhöhung ist die größte seit Jahrzehnten. Im Westen steigen die Altersbezüge so stark wie zuletzt vor 40 Jahren – nämlich um 5,35 Prozent. Im Osten sind es 6,12 Prozent. Außerdem haben wir deutliche Verbesserungen für Erwerbsgeminderte im Bestand durchgesetzt. Unsere Überzeugung ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter von seiner Rente leben können. Angesichts der Preissteigerungen ist es nun umso wichtiger, das Einkommen von Rentnerinnen und Rentner zu stabilisieren und soziale Härten abzufedern.

Umfassende Reform des BAföG und Krisenhilfe

Seit über 50 Jahren ist das BAföG ein bewährtes Instrument für bessere Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe. Inzwischen sinkt jedoch die Zahl der Geförderten. Das ändern wir, indem wir in einem ersten Schritt den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben haben. Zudem erhöhen wir die Bedarfssätze, den Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag, damit Studierende die höheren Lebenshaltungskosten stemmen können. Außerdem führen wir einen dauerhaften Krisennothilfemechanismus ein, um Studierende in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Damit ziehen wir auch Lehren aus der Corona-Pandemie, durch die viele Nebenjobs weggebrochen sind. In dieser Legislatur wollen wir das BAföG auch strukturell erneuern: Wir machen uns dafür stark, den Kreditanteil zu senken, einen Fachrichtungswechsel zu ermöglichen und die Förderhöchstdauer anzupassen.

Sondervermögen für verbesserte Verteidigungsfähigkeiten

Vor allem der Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns zeigt: Fortan müssen wir mehr in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren. Deshalb haben wir ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Nun gilt es, mit diesen finanziellen Mitteln die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich und effektiv zu erhöhen. Damit das gelingt, beschleunigen wir die Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr. Mit dem Sondervermögen stellen wir sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen. Die Investitionen im Verteidigungsbereich werden keine notwendigen und bereits vereinbarten Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden.

Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien

Nur der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängig von russischer und fossiler Energie. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns ambitionierte Ziele gesetzt, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Das geht aber nur, wenn wir die Erneuerbaren Energien massiv ausbauen. Deshalb erhalten die Erneuerbaren künftig gesetzlichen Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Außerdem wollen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, um den Bau von Windkraftanlagen zügig und rechtssicher unter Wahrung ökologischer Schutzstandards zu ermöglichen. Dazu legen wir erstmals verbindliche Flächenziele für jedes Bundesland fest, damit – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen werden. Weigert sich ein Bundesland, werden seine Landes-Abstandregeln gestrichen. Das gilt auch für Bayern, das mit seinen Abstandsregeln den Ausbau der Windkraft nahezu unmöglich gemacht hat.