Eckpunkte für eine echte Wahlrechtsreform stehen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform geeinigt. Damit wollen wir ein Anwachsen des Bundestages über die derzeitige gesetzliche Regelgröße von 598 Sitzen hinaus verhindern. In dieser Wahlperiode gehören 736 Abgeordnete dem Bundestag an – das sind 138 mehr als die gesetzliche Regelgröße vorsieht. Klar ist: Es ist eine lange überfällige Reform.

Die Entstehung von Überhangmandaten schließen wir aus, so dass Ausgleichsmandate nicht mehr gebraucht werden. Am Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl halten wir fest. Auch die bisher unausgeglichenen Überhangmandate werden vereinbarungsgemäß abgeschafft, sodass die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt sicher dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. So sichern wir die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages und sorgen dafür, dass die Kosten nicht weiter steigen. Wichtig ist auch: Es wird weiterhin 299 Wahlkreise geben. Wir wollen die regionale Bindung zwischen Abgeordneten und ihren Wahlkreisen erhalten.

Ich bin zuversichtlich, dass wir für unseren Vorschlag eine klare Mehrheit bekommen. Es ist ein minimalinvasiver Eingriff. Anfangs mag das ungewohnt sein, aber es ist eine klare Regelung, an die sich alle gewöhnen werden. Alle anderen Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestags würden größere Einschnitte in die Demokratie bedeuten. Der Vorschlag der Union etwa wäre ein Umsturz hin zu einem Mehrheitswahlrecht bedeuten. Das scheint nicht ganz uneigennützig zu sein: Die Union könnte sich auf diese Weise im Bundestag Mehrheiten bis hin zur absoluten Mehrheit sichern. Deswegen kann man sich hier auch nicht auf halbem Wege treffen.

Unser Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren im September zu beginnen und bis zum Jahresende zum Abschluss zu bringen. Dabei werden wir den normalen Verfahrensweg einhalten und nicht auf Fristverkürzungen zurückgreifen.