Es ist soweit: Seit dieser Woche ist das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV und die Regionalbahn einsetzbar. Es ist der Kern der Änderung des Regionalisierungsgesetzes, bei dem wir als Bund für das laufende Jahr weitere 3,7 Milliarden Euro für den ÖPNV zur Verfügung stellen. Davon sind 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung des 9-Euro-Tickets vorgesehen.
Gleichzeitig nimmt der Bund durch die Gesetzesänderung auch im Jahr 2022 seine Verantwortung für den Ausgleich der Coronaschäden im öffentlichen Personennahverkehr wahr und stellt 1,2 Milliarden Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung bereit, um sich zur Hälfte an der Finanzierung der erwarteten finanziellen Nachteile im ÖPNV für 2022 zu beteiligen. Dies ist nötig, da aufgrund des Andauerns und der Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2022 mit einem Zu-rückbleiben der Fahrgeldeinnahmen hinter dem Vorkrisenniveau und entsprechend hohen Belastungen des Sektors gerechnet werden muss. Hiermit lösen wir das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, die Länder und Kommunen auch im Jahr 2022 bei der Finanzierung der Coronaschäden zu unterstützen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel zum Ausgleich der pandemiebedingten finanziellen Nachteile auf die Länder erfolgt auf der Basis der bereits in den Jahren 2020 und 2021 genutzten Verfahren.
Die wichtigsten Informationen zum 9-Euro-Ticket:
Für welchen Zeitraum gibt es das 9-Euro-Ticket und wie ist die Gültigkeit?
Das Ticket gibt es für den Zeitraum vom Juni bis August 2022. Wichtig dabei ist, dass das Ticket immer nur für den aktuellen Kalendermonat gültig ist. Kauft man das Ticket also am 20.06, dann ist es nur bis zum 30.06 gültig.
Für welche Verkehrsmittel gilt das Ticket?
Es können bundesweit alle Verkehrsmittel des ÖPNV, wie Straßenbahnen oder Busse, und die Nahverkehrszüge (z.B. IRE, RE, RB, S-Bahnen) genutzt werden. Im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC) ist das Ticket hingegen nicht gültig.
Was ist mit Kundinnen und Kunden, die ein Jahres- oder Monatsabo haben? Werden Studierende berücksichtigt?
Abonnentinnen und Abonnenten werden von ihrem Verkehrsunternehmen automatisch benachrichtigt und werden über den Weg der Verrechnung (Reduzierung des Bankeinzugs oder Erstattung) informiert. Ist die Monats- oder Jahreskarte übertragbar, so ist in diesem Fall auch das 9-Euro-Ticket übertragbar. Wir werden ebenfalls Studierende entlasten, spätestens im Wintersemester zahlen sie entsprechend weniger für das Semesterticket.
Können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
Das hängt von den unterschiedlichen Verkehrsverbünden ab. Oftmals muss für die Mitnahme von Fahrrädern ein Fahrradticket erworben werden. Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen besondere Bestimmungen zur kostenfreien Mitnahme von Fahrrädern gelten. Es empfiehlt sich aber, Fahrräder am Zielort auszuleihen.
Bei weiteren Fragen rund um das 9-Euro-Ticket empfiehlt es sich, beim je-weiligen lokalen Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen nachzufragen.