Wir haben den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert und uns als SPD-Bundestagsfraktion für erhöhte Sätze stark gemacht. Damit sichern wir die Arbeitsplätze von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stärken den Arbeitsmarkt. Minijobs bleiben anrechnungsfrei. Denn uns ist bewusst: In der Krise brauchen die Menschen und Unternehmen Planungssicherheit.
Mit der Verlängerung steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Zudem gelten die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes weiterhin (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %).