Orientierungsdebatte zur Impfpflicht

Eine Impfung ist nicht nur eine individuelle Entscheidung. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern verringert auch das Risiko einer Übertragung auf andere und sorgt für eine Entlastung in den Krankenhäusern. Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Deshalb müssen wir alles für eine hohe Impfquote tun.

Die Erfolge bei den Booster-Impfungen haben gezeigt, was in einem gemeinsamen Kraftakt möglich ist. Zugleich richten wir den Blick auf den Herbst und mögliche neue Virusvarianten. Deshalb haben wir diese Woche im Rahmen einer Orientierungsdebatte im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert.

Ich halte eine Impfpflicht unter klaren Bedingungen für ein geeignetes Instrument, ebenso wie ich zuvor einrichtungsbezogene Impfpflichten bei Corona sowie eine Masernimpfpflicht befürwortete. Die Einführung einer allgemeinen Impflicht ist nicht banal, sondern wirft grundlegende, derweil noch offene, aber zwingend zu klärende Fragen auf. Nur wenn diese rechtssicher beantwortet sind, kann es zu einer allgemeinen Impflicht kommen. Ob eine Impfpflicht eine geeignete wie rechtlich und tatsächlich umsetzbare Maßnahme ist, wäge ich unter Eindruck der Orientierungsdebatte ab. Grundsätzlich ist zu klären, ob drei Impfungen ausreichend sein sollen ohne spätere Auffrischungen. Ob derzeitige Impfstoffe die Ausbreitung stoppen oder nur schwere Verläufe der Erkrankung verhindern. Wie gelingen mehr Impfungen – unter Umständen gegen den Willen von Patientinnen und Patienten – ohne das Vertrauensverhältnis zu ihren Ärztinnen und Ärzten zu belasten? Verstöße gegen Pflichten sind zu ahnden, sonst laufen Pflichten ins Leere. Aber Geldbußen folgende Erzwingungshaften sind inakzeptabel und daher rechtssicher auszuschließen.

Mit Blick auf spätere, härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie jenseits einer Impfpflicht darf es nicht zu weiteren Vertrauensbelastungen in Staat und Gesellschaft kommen.

Zusammengefasst. Die Aspekte Wirkung der Impfung, tatsächliche Durchsetzbarkeit einer Impfpflicht als auch akzeptable und nicht überschießende Ahndung von Verstößen in Verbindung mit dem Erreichen einer deutlich höheren Impfquote nicht durch andere, mildere Mittel sind für mich die entscheidenden Kriterien, die zu einer Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht führen.

Im Bundestag wurden drei Vorschläge vorgebracht:

  1. Ein Entwurf von Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP schlägt eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Sie soll zeitlich befristet sein und für drei Impfungen gelten. Ausnahmen von der Impfpflicht würden vom Amtsarzt kontrolliert werden.
  2. Aus Reihen der Fraktionen von FDP und Grünen liegt ein Vorschlag für eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor. Die Altersgrenze begründen sie damit, dass Jüngere und nicht Vorerkrankte das Gesundheitswesen weniger belasten würden. Der Antrag sieht ein Stufenmodell vor, bei dem volljährige Ungeimpfte ein verpflichtendes Arztgespräch führen sollen. Wenn diese Aufklärungskampagne keine hohe Impfquote erbringe, werde eine Impfpflicht ab 50 Jahren greifen.
  3. Ein dritter Vorschlag unter Federführung des stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki lehnt eine Impfpflicht ab, da für ihn viele Fragen ungeklärt seien. Seiner Ansicht nach würde eine Impfpflicht zudem die aktuelle Infektionswelle nicht brechen.

Im nächsten Schritt werden die verschiedenen Anträge ausgearbeitet und in der Sitzungswoche ab dem 14. Februar im Plenum beraten.