Bundestagsbeschluss: Pandemie eindämmen, Impfquote erhöhen

Um die Corona-Infektionswelle zu brechen, brauchen wir vor allem eins: eine deutlich höhere Impfquote. Deshalb haben wir im Bundestag mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention weitere Maßnahmen beschlossen – und das in einem beschleunigten Verfahren, denn die Lage duldet keinen Aufschub.

Flächendeckend führen wir 2G-Regeln (geimpft oder genesen) ein, auch für Gaststätten, Freizeitveranstaltungen und den Handel. Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder je nach regionalem Infektionsgeschehen anwenden können: Sie können künftig gastronomische Einrichtungen flächendeckend schließen, aber auch Clubs, Diskotheken oder andere Freizeit- und Kultureinrichtungen. 

Besondere Verantwortung tragen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflege-berufen: Sie arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen, die es zu schützen gilt. Deswegen führen wir die Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in Physiotherapiepraxen oder Behinderteneinrichtungen ein. Bis zum 15. März 2022 muss das bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für neue Beschäftigte in diesen Einrichtungen.

Das allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Daher erweitern wir die Impfkapazitäten, indem neben Ärzt:innen künftig auch entsprechend geschulte Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen und Apotheker:innen impfen sollen.

Durch die Auswirkungen auf die Beschäftigten und Unternehmen verlängern wir mit einem Änderungsantrag etwa den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte verlängern, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen.