Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze geben wir den Parlamenten in Bund und Ländern die notwendigen Instrumente in die Hand, um die Menschen besser zu unterstützen und zu schützen sowie die Verbreitung des Virus effektiver und schneller einzudämmen.
Was sich bundesweit ändert:
- Wo Homeoffice möglich ist, muss es angeboten werden.
- Wer am Arbeitsplatz auf andere Personen treffen könnte, muss geimpft, genesen oder getestet sein (3G).
- Auch in Bus, Bahn und Flugzeugen gelten 3G und Maskenpflicht.
- In Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher einen Testnachweis dabei haben – unabhängig vom Impfstatus.
- Tests für Bürgerinnen und Bürger werden wieder kostenfrei.
- Wer Gesundheitsnachweise wie Impfausweise oder Testnachweise fälscht oder gefälschte Dokumente gebraucht, macht sich strafbar.
Was den Ländern ermöglicht wird:
- Maskenpflicht und Abstandsgebote.
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.
- Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, in Gastronomie, Handel und Kultureinrichtungen.
- Regeln für 3G, 2G (geimpft oder genesen) und 2G-Plus (geimpft/genesen und zusätzlich getestet).
- Auflagen für den Schulbetrieb.
- Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und flächendeckende Lockdowns soll es nicht mehr geben. Landesparlamente können jedoch kulturelle und freizeitliche Veranstaltungen und Einrichtungen schließen, wenn sich das Corona-Virus in dem Land epidemisch ausbreitet.