Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist endlich beschlossen! Ich bin froh, dass Bund und Länder im Vermittlungsausschuss nach langen Verhandlungen eine Lösung gefunden haben. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist für viele Familien doppelt wichtig: für die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dafür haben wir als SPD-Fraktion lange gekämpft. Bund und Länder werden gemeinsam mehr als fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um mehr und gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote auszubauen.
Er soll ab 2026 gestuft in Kraft treten und knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an. Mit der gefundenen Einigung soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Der Kompromiss enthält folgende zentrale Punkte:
- Der Bund beteiligt sich wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, um mehr und gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote auszubauen.
- Mit den Investitionshilfen müssen nicht mehr zwingend zusätzliche Plätze geschaffen werden. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
- Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.
Um diese Einigung wurde hart gerungen. Es ist ein großer Erfolg für uns als SPD und ein großer Fortschritt für Kinder und Familien, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen haben.