Einsatzkräfte haben wiederholt kritisiert, sie seien bei der Hochwasserkatastrophe zwar angefordert, aber nicht zum Einsatz gebracht worden. Diese Kritik nehme ich sehr ernst.
Die Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe hat erst begonnen. Es ist noch zu früh, um abschließend beurteilen zu können, welche Abläufe nicht funktioniert haben oder nicht optimal abliefen. Dazu gehört auch die Erstellung und laufende Aktualisierung eines vollständigen Lagebildes. Erst hieraus sind örtliche und überörtliche Katastrophenschutzbehörden in der Lage, gezielt bundesweit Kräfte mit notwendiger Befähigung anzufordern.
Bereits vor einem Jahr habe ich in einem Konzept zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes vorgeschlagen, die Koordination zwischen Bund und Ländern zu verbessern: Katastrophenfälle stoppen nicht an den Grenzen der Bundesländer. Ich halte daran fest, dass Länder bei grenzüberschreitenden Krisen besser unterstützt und entlastet werden können, wenn wir klare Kommunikationswege und ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern haben. Ich halte es für sinnvoll, dass der Bund im Rahmen einer Grundgesetzänderung mehr Kompetenzen erhält, um die Länder im Katastrophenfall zu entlasten und im Zweifel auch eine koordinierende Rolle einzunehmen.
In der parlamentarischen Aufarbeitung ist unser Katastrophenschutzsystem auf den Prüfstand zu stellen und zu modernisieren. Dazu gehören u.a. Warnketten, der Vorbereitung der Bevölkerung auf Katastrophenfälle und Einsatzführungen.