Wir stärken Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten

Sebastian Hartmann im Gespräch

Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Da, wo es einen Betriebsrat gibt, gibt es anständige Löhne und später eine anständige Rente. Unternehmen mit Betriebsräten sind auch besser aufgestellt, um den dreifachen Wandel aus Energiewende, Klimawendel und Digitalisierung zu bewältigen und ihn als Chance für gute Arbeitsplätze zu nutzen. Daher bin ich froh, dass wir trotz Blockaden der Union das Betriebsrätemodernisierungsgesetz diese Woche im Bundestag beschlossen haben.

Schon lange mache ich mich dafür stark, dass Betriebswahlen erleichtert und Initiatoren von Betriebsratswahlen vor Kündigung geschützt werden. Darüber habe ich letzte Woche mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diskutiert. Angesichts der Herausforderungen für unsere Wirtschaft durch die Digitalisierung, die sozial-ökologische Wende und nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie ist es uns besonders wichtig, die Interessen der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren. Auch in einem Gespräch mit Vertretern der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie im Bezirk Köln-Bonn im vergangenen März waren wir uns einig: Betriebsräte schaffen Zukunft und Sicherheit für die Beschäftigten.

Folgendes haben wir mit dem Gesetzentwurf beschlossen: Es wird einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber*innen sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden zudem die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung. Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmer*innen wahlberechtigt sind.

Von diesen wichtigen Beschlüssen profitieren künftig hoffentlich viele Beschäftigte sowohl im Rhein-Sieg-Kreis als auch bundesweit.