Für uns als SPD-Bundestagsfraktion gilt: Die Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Pandemie dienen dem Zweck, Infektionswellen zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren, bis wir sowohl durch Impfungen als auch Reduktion der Fallzahlen geschützt sind. Gleichzeitig müssen Menschen ihre zeitweise eingeschränkten Grundrechte so weit es geht wieder ausüben dürfen, wenn sie für ihre Mitmenschen nicht mehr ansteckend sind.
Daher war es gut, dass unsere Justizministerin Christine Lambrecht schnell gehandelt und uns eine Verordnung vorgelegt hat. Dieser habe ich am 6. Mai 2021 im Bundestag ausdrücklich zugestimmt. Es ist ein richtiger Schritt, bundesweit einheitlich den geimpften und genesenen Menschen ihre Freiheitsrechte zu einem großen Teil wieder zurückzugeben.
Vor einem Jahr war noch nicht absehbar, dass uns heute gleich mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen. Damit können wir in den kommenden Wochen und Monaten weite Teile der Bevölkerung immunisieren. Damit entfällt für diese Menschen auch die Grundlage für weitere Grundrechtseingriffe. Bislang wurden über 25 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mindestens einmal geimpft. Das sind erste Erfolge. Zudem können immer mehr Regionen die Impfpriorisierung ausweiten.
Nach diesem Beschluss haben wir im Plenum eine Aktuelle Stunde auf Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Freiheiten für Geimpfte und Genesene“ abgehalten. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass es in dieser Debatte jedoch nicht darum geht, nur für Geimpfte und Genesene sowie negativ Getestete ihre Freiheiten wiederherzustellen und möglichst wieder nahe an die frühere Normalität zu kommen, wie wir sie vor der Pandemie hatten. Es geht darum, für alle Menschen in diesem Land keine weiteren Grundrechte einschränken zu müssen, wenn der gesundheitliche Schutz gewährt ist.
Meine Rede finden Sie hier.