„Digitalfunk der Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich“ Rede zu Protokoll

„Digitalfunk der Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich“ scheint auf den ersten Blick ein Nischenthema zu sein. Aber es ist nicht zu unterschätzen. Unsere Einsatzkräfte haben ein Anrecht darauf, dass sie für ihre wichtige und nicht selten auch gefährliche Arbeit eine einwandfreie und technisch moderne Ausstattung und Infrastruktur erhalten.

Rede zu Protokoll – 83. Sitzung, Donnerstag 21.02.2019

TOP 20: Rede zur Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (BT-Drs. 19/6547)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Thema „Digitalfunk der Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich“ scheint auf den ersten Blick ein Nischenthema zu sein. Aber es ist nicht zu unterschätzen. Ein modernes und leistungsfähiges Funknetz ist Grundlage für den erfolgreichen Einsatz von Polizeien, Feuerwehren, Rettungsdiensten und den weiteren Sicherheitsbehörden in Deutschland. Und unsere Einsatzkräfte haben ein Anrecht darauf, dass sie für ihre wichtige und nicht selten auch gefährliche Arbeit eine einwandfreie und technisch moderne Ausstattung und Infrastruktur erhalten.

Deswegen hat die damalige rot-grüne Bundesregierung frühzeitig entschieden, dass wir vollständig auf digitalen Funk der Sicherheitsbehörden umstellen. Denn der Digitalfunk bietet einige Vorteile im Vergleich zum Analogfunk: Er hat eine bessere Sprachqualität, ist abhörsicher und etwa für eine zentral gesteuerte Gruppenkommunikation geeignet. Mittlerweile sind 99 Prozent des Bundesgebiets mit dem modernen Digitalfunk versorgt. Die Entscheidung war übrigens die letzte Vorlage vor der Vertrauensfrage 2005, die von der SPD-geführten Regierung in den Bundestag eingebracht wurde. Damit haben wir den Grundstein für eines der umfangreichsten Modernisierungsprojekte unserer Sicherheitsinfrastruktur gelegt.

Seit 2005, also seit 14 Jahren, stellt nun die Union den Innenminister. Und es lässt sich festhalten: Seitdem ist im Auf- und Ausbau des Netzes nicht alles rund gelaufen. Der Aufbau hat lange gedauert, war mit hohen Kosten verbunden und weiterhin werden Probleme im Einsatz gemeldet. So berichten Einsatzkräfte von Störungen, wenn zu viele Beamte gleichzeitig innerhalb einer Funkzelle kommunizieren und beim Einsatz in großen Gebäuden wie U-Bahnhöfen und Einkaufszentren. Gerade in solchen Situationen und an solchen Orten ist aber der störungsfreie Funkverkehr zwischen Polizeieinheiten oder mit Rettungsdiensten unerlässlich – etwa für die Bewältigung einer komplexen Lage bei einem Amoklauf oder Antiterror-Einsatz. Hier ist der Bundesinnenminister in der Pflicht nachzubessern und für einen zuverlässigen Behördenfunk zu sorgen. Wir sind also noch nicht so weit, wie wir sein sollten. Zukünftig werden wir auch einen Digitalfunk benötigen, mit dem Bilder und Daten übertragen werden können oder mit dem sich GPS-Daten visualisieren lassen.

Nun wäre es ein Schildbürgerstreich, ein solch ambitioniertes Funknetz gleich doppelt aufzubauen: Eins für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und zusätzlich eins für die Bundeswehr. Denn die Bundeswehr braucht für ihre Kommunikation ein ebenso modernes und sicheres Funknetz – für die interne Kommunikation, aber auch im Fall etwa der Katastrophenhilfe mit anderen Behörden. Weil es sich bei der Bundeswehr bisher nicht um einen Teilnehmer des Digitalfunks im Sinne der BOS-Funkrichtlinie handelt, ist eine Gesetzesanpassung notwendig, damit die Bundeswehr in größerem Umfang als bisher auch die bereits bestehende Infrastruktur nutzen kann. Diese Änderung am BDBOS-Gesetz beschließen wir heute.

Die Nutzererweiterung spart Investitionen für den Aufbau einer eigenen Funkinfrastruktur der Bundeswehr. Das sind Kosten, die wir besser in den Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur stecken, damit diese den modernsten und zuverlässigsten Digitalfunk ermöglicht. Das ist ein wertvoller Beitrag für die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit unserer Einsatzkräfte. Und verbessern wir die Arbeit der Bundeswehr, wenn sie bei Naturkatastrophen hilft oder in Not geratene Personen birgt, bedeutet das ein mehr an Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.