Sebastian Hartmann: Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. „Mit dieser Doppelverbeitragung ist nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Die Betriebsrente wird für viele schlicht unattraktiv“, erläutert Sebastian Hartmann, Bundestagsabgeordneter für Rhein-Sieg. Die 41 SPD-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen haben deswegen am Montag den Beschluss gefasst die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung anzustreben.

Diese Fehlentwicklung müsse nun korrigiert werden. „Wir wollen, dass künftig genau wie bei der gesetzlichen Rente auch bei Betriebsrenten nur noch der halbe Beitrag erhoben wird. Das ist durch die gute finanzielle Lage der Krankenkassen auch finanzierbar“, so Sebastian Hartmann.

 

Für eine kurzfristige Entlastung der Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten wollen die NRW-Abgeordneten in einem ersten Schritt einen echten Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze einführen. Aktuell wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden – eine Entlastung vor allem für Betriebsrenten, die nur geringfügig über der Freigrenze liegen.

 

„Es ist gut, dass SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil das Thema jetzt auch aufgegriffen hat. Aus NRW bekommt er dabei volle Unterstützung. Die betriebliche Altersversorgung ist die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente und muss deshalb so attraktiv wie möglich gemacht werden“, so Bundestagsabgeordneter Hartmann abschließend.