„Beide Instrumente dienen dazu, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Erhöhung der Mieten zu begrenzen. Viele Menschen leiden unter rasant steigenden Mieten“, sagt Hartmann. Im Rhein-Sieg-Kreis fallen Troisdorf und Siegburg unter die Mietpreisbremse, die Städte Niederkassel, Siegburg und Troisdorf unter die Kappungsgrenzenverordnung.
Die Mietpreisbremse begrenzt die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen, wohingegen die Kappungsgrenzenverordnung Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen deckelt.
„Die neue Landesregierung startet, indem sie Politik gegen Menschen mit normalem Einkommen macht. Es ist unverantwortlich, bei einem derart angespannten Wohnungsmarkt auf Instrumente zur Begrenzung des Mietpreises zu verzichten“, sagt Hartmann. Erst wenn in einigen Jahren der öffentliche Wohnungsbau anläuft, sei mit einer Entspannung der Wohnsituation zu rechnen.