
Nach langwierigen Verhandlungen beschloss das Bundeskabinett am 9. November die Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. "Ab dem kommenden Jahr erhalten jene Menschen Hilfe, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben", berichten Bettina Bähr-Losse und Sebastian Hartmann, die SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Rhein-Sieg-Kreis.
„Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden“, erklärt Bähr-Losse.
Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. „Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten“, erläutert Hartmann.
Die beiden Bundestagsabgeordneten betonen, dass die SPD sich stets dafür eingesetzt hat, neben den Fonds "Heimerziehung in der DDR" und „Heimerziehung West" auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen. Bis spätestens April 2017 sollen regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen werden, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. "Wichtig ist nun, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen", schließen die beiden Abgeordneten.
Weitergehende Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie zur Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/ziele-der-stiftung.htmlf6. Betroffene können sich bis Ende 2019 anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.