Bundesfernstraßengesellschaft braucht Leitplanken – Bund und Länder einigen sich über Reform im Straßenbau

Zu den Beschlüssen, mit denen Bund und Länder ihre Finanzbeziehungen neu ordnen, gehörte am Freitag auch die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft. "Damit ist nach langer Diskussion die Grundlage für eine Reform der Auftragsverwaltung der Länder gelegt", erklärt Sebastian Hartmann, SPD-Abgeordneter für Rhein-Sieg und Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. "Um Planung, Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur besser zu organisieren, ist die Gründung einer zentralen Bundesgesellschaft eine der Optionen gewesen, über die wir bereits seit den Koalitionsverhandlungen nachdenken. Die jetzt erfolgte Einigung muss mit festen Leitplanken ausgestaltet werden." Es gehe darum, effizienter und schneller zu werden, Kapazitätsengpässe der Vergangenheit zu beseitigen und mit Blick auf das gesamte Verkehrsnetz die richtigen Prioritäten zu setzen.

Die politischen und rechtlichen Hürden einer solchen Organisationsreform sind hoch: Eine Änderung des Grundgesetzes ist nötig, um die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu zu organisieren. "Eins muss dabei völlig klar sein", bekräftigt Hartmann die Position der SPD-Bundestagsfraktion: "Die Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge an private Geldgeber findet mit uns nicht statt. Eine Privatisierung der Bundesfernstraßen als öffentliches Eigentum wird es mit uns, auch teilweise, nicht geben."

Der Formulierungsvorschlag für die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sah eine privatrechtliche Gesellschaft vor – "es sollte aber besser eine staatliche Infrastrukturgesellschaft werden, am besten als Anstalt öffentlichen Rechts", sagt Hartmann. "Wenn es zur Grundgesetzänderung kommen soll, muss der Eigentumsanspruch des Bundes an seinen Fernstraßen und der Infrastrukturgesellschaft fest verankert werden."