Fracking – Klarheit geschaffen

Sebastian Hartmann, MdB

Der Bundestag hat nun Klarheit geschaffen. Unkonventionelles Fracking, wie es in den USA praktiziert wird, ist damit in Deutschland verboten und die herkömmliche Erdgasförderung wird durch ein umfassendes Bundesgesetz deutlich reguliert. Der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Das Risiko für Mensch und Umwelt wäre schlicht unverantwortbar. Darum haben wir als SPD-Fraktion im Bundestag und auch die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft uns so vehement für das Fracking-Verbot eingesetzt. Entsprechend begrüße ich die Umsetzung dieses Anliegens, mit dem wir uns nach langen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner und viel Gegenwind aus der Union durchsetzen konnten.

Forschungsvorhaben sind unter strengen Auflagen auch weiterhin möglich. Diese sind an maximal vier Stellen bundesweit erlaubt und bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Im Jahre 2021 wird die Angemessenheit des Verbots auf Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik überprüft.

Das herkömmliche oder auch konventionelle Fracking, das sich in den Abbaumethoden von dem nun verbotenen unkonventionellen Fracking unterscheidet und keine Gefahr für Gesundheit und Trinkwasser darstellt, ist unter deutlich verschärften Auflagen auch weiterhin erlaubt. Dazu gehört die Ausweitung der Umweltsicherheitsprüfung im Vorfeld von Fracking-Maßnahmen. Gleiches gilt für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden, oder das betroffene Gebiet in einer Erdbebenzone liegt.

Für uns als SPD-Fraktion war klar: Trinkwasser- und Wasserschutz sind nicht verhandelbar! Und wir haben unser Wort gehalten, indem der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Schutzgebiete enthält, wonach es kein Fracking in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten geben wird. Gleiches gilt für Gebiete, aus denen Oberflächenabfluss in natürliche Seen oder Talsperren gelangen könnte. Außerdem ist Fracking in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, Mineralwasservorkommen und Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebieten komplett untersagt, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

Auch im Umgang mit Lagerstättenwasser werden die Vorgaben deutlich verschärft. Die untertägige Einbringung des Lagerstättenwassers ist nur noch in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen erlaubt. Nicht untertage eingebrachtes Lagerstättenwasser ist als Abfall oder Abwasser zu entsorgen. Die Versenkung in den oberflächennahen Kalkarenit gilt künftig nicht mehr als Stand der Technik und ist spätestens nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten. Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf dabei höchstens schwach wassergefährdend sein.

In Bezug auf den Stand der Technik für Bohrungen, hat der Unternehmer diesen einzuhalten. Der Unternehmer muss dabei die Integrität des Bohrlochs sicherstellen, in Erdbebenzonen ein seismologisches Basisgutachten erstellen und die Methanfreisetzung überwachen. Durch die Ausweitung der Bergschadenshaftung auf Bohrlochbergbau und Kavernen ist auch die konventionelle Förderung betroffen. So liegt beispielsweise die Beweislast für Bergbauschäden nun beim Unternehmer.

Um die neuen Vorschriften zu überwachen, ist zukünftig ein umfassender Ausgangszustandsbericht seitens der Unternehmen zu erstellen und die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe und deren Menge sind offenzulegen. Im Internet wird außerdem ein Register eingerichtet, in dem alle beim Fracking oder der Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendeten Stoffe aufgeführt werden, was deutlich zur Transparenz solcher Vorhaben beiträgt. Das Grund- und Oberflächenwassermonitoring findet nicht mehr statt, Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht und es besteht eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

Mit diesem Verbot, werden die Umweltstandards deutlich verschärft und stellen somit die stärksten Standards weltweit dar. Darüber hinaus ermöglichen wir den Ländern eine weitergehende Regelung im Rahmen der Landesentwicklungsplanung. Das ist ein großartiger Erfolg der SPD in der Koalition!