Hartmann begrüßt regionale Einigkeit für neue Rheinbrücke; Weitere gute Begründungen für Schienen- und Straßenkombination notwendig

Der SPD Bundestagsabgeordnete für Rhein-Sieg und Mitglied des Verkehrsausschusses des deutschen Bundestages Sebastian Hartmann begrüßt die regionale Einigkeit und den Einsatz für eine zusätzliche Rheinbrücke in Niederkassel. Hartmann: "Die Einordnung der Rheinquerung in den Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie ‚Weiterer Bedarf mit Planungsrecht‘ ist nicht befriedigend. Wir müssen jetzt als Region eng zusammenrücken und uns auf dieses zentrale Projekt konzentrieren. Gleichzeitig müssen wir in diesem Prozess weitere Argumente einbringen um eine bessere Kategorisierung zu erreichen. Der zweite Schritt ist, weitere Argumente für eine Straßen und Schienen Kombination zu benennen.

Ein solches Argument für den Schienenverkehr könnte der neue Bedarf an Trassen mit dem Ausbau des Kölner Eisenbahnknotens sein. Hier ist zu bedenken, dass jenseits des Hauptbahnhofs nur eine Kölner Südbrücke über den Rhein existiert und diese spätestens 2030 auch an ihre Belastungsgrenzen kommen wird. Eine Finanzierung der neuen Schienenverbindung aus reinen Nahverkehrs- und Landesmitteln halte ich für unrealistisch. Wir müssen daher eine Begründung nach vorne stellen, die dem Bund die Gelegenheit gibt, Fernverkehre und Güterverkehre zur Finanzierung heran zu ziehen. Das könnten die knappen Kapazitäten am Kölner Hauptbahnhof sein und damit die Notwendigkeit einer zusätzlichen Verlagerung des Nahverkehrs in den Rhein-Sieg Kreis und auf die neue Brücke."

Sebastian Hartmann unterstreicht die Bedeutung der Hochstufung der Brücke in den vordringlichen Bedarf: "Sollten wir jetzt keine Hochstufung der Brücke in den vordringlichen Bedarf erreichen, hätten wir die schwierige Situation, dass einerseits das Land in Vorleistungen für ein sehr teures Projekt in punkto Planung treten müsste und zum anderen klar wäre, dass nicht genügend Geld für Projekte dieser Kategorie bis 2030 zur Verfügung steht. Die Rheinbrücke ist jedoch ein sehr teures Projekt und sollte von Anfang an mit einer klaren Planungs- und Finanzierungsperspektive versehen werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Städte Niederkassel und Köln nicht auf Verdacht wichtige Flächen auf Jahrzehnte freihalten für ein Projekt das möglicherweise niemals realisiert würde. Wir brauchen jetzt Klarheit."

Bislang steht die Rheinbrücke nur im weiteren Bedarf mit Planungsrecht und dies nur als reine Straßenverbindung. Trotz eines sehr guten Nutzen/Kostenverhältnisses ist damit eine Realisierung in den nächsten 15 Jahren fraglich.
Hartmann hatte nach Vorlage des Bundesverkehrswegeplans im März 2016 schnell die Unterstützung der Landesregierung in der Frage der Hochstufung erbeten und erhalten.

Zum Hintergrund:
Der Bund übernimmt die Finanzierung des Fern- und Güterverkehrs und hat die Aufgabe des Nahverkehrs regionalisiert. Somit müssen die Bundesländer den Nahverkehr finanzieren, auch reine Nahverkehrsprojekte und ihre hohen Investitionskosten. Im Falle von Konflikten des Fern- und Güterverkehrs mit dem Nahverkehr können jedoch Begründungen für eine Bundesfinanzierung gefunden werden und somit Ausbauten durch Bundesverkehrswegeplan und Bundesmittel sichergestellt werden.