Der Bundesverkehrswegeplan ist Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrspolitik der nächsten 15 Jahre. Für den Plan wurden alle bundesweit angemeldeten Verkehrsprojekte auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis untersucht, wobei auch Umweltschutzbedenken mit eingeflossen sind. Die bundesweit angemeldeten Projekte umfassen Aus- und Neubauvorhaben ebenso wie Erhaltungsinvestitionen. Grundsätzlich gilt aufgrund der begrenzten Mittel, dass eine Priorisierung stattfinden muss. Diese Priorisierung basiert auf dem Nutzen-Kosten-Verhältnis und dem Ansatz, dass Erhalt vor Neubau steht.
Wie sieht das weitere Verfahren aus?
Nachdem der erste Entwurf des Bundesverkehrswegeplans veröffentlicht wurde, folgt nun die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Ab Montag, den 21. März, können Bürgerinnen und Bürger sechs Wochen lang bis zum 2. Mai 2016 Stellung nehmen. Auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums sind projektspezifische Details der Einzelprojekte ab dem 21. März 2016 einzusehen.
Stellungnahmen können auf zwei verschiedene Arten abgegeben werden: Entwedermit dem Online-Formular oder per Post unter Angabe des Stichworts "BVWP 2030" an die folgende Adresse: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44, D – 10115 Berlin, Stichwort "BVWP 2030"
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland. Die Teilnahme ist somit auch Unternehmen, Verbänden, Bürgerinitiativen oder wissenschaftlichen Institutionen gestattet. Interessierte aus Nachbarländern haben ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen, falls sie von den Umweltauswirkungen von Projekten des BVWP 2030 betroffen sein sollten.
Was sollte ich vor Abgabe meiner Stellungnahme noch beachten?
Grundlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den BVWP 2030 sind der Entwurf des BVWP und der Umweltbericht. Mithilfe des Projektinformationssystems PRINS lassen sich zusätzlich alle Informationen zu den Einzelprojekten aufrufen, um Grundlagen von Entscheidungen detailliert nachvollziehen zu können.
Was passiert mit einer Stellungnahme?
Das BMVI prüft alle Stellungnahmen, die fristgerecht per Post oder über das bereitgestellte Online-Formular im BMVI eingegangen sind. Dabei wird das BMVI auch durch externe Dienstleister unterstützt, die vom BMVI bereits fachlich-inhaltlich in die Erarbeitung des BVWP 2030 eingebunden waren. Damit wird sowohl eine unter fachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten möglichst gründliche als auch zügige Bearbeitung und Prüfung der Stellungnahmen gewährleistet.
Nach Eingang der Stellungnahme erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Aufgrund der erwarteten Vielzahl an eingehenden Stellungnahmen können diese nicht einzeln beantwortet werden. Vielmehr wird das BMVI in einem Bericht zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentieren, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diesen Bericht wird das BMVI veröffentlichen.
Wozu kann ich Stellung nehmen?
Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht. Ziel ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt.
Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Stellungnahmen. Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Sachargumenten werden inhaltlich nur einmal berücksichtigt.
Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie zum Beispiel des Planfeststellungsverfahrens.
Wie geht es weiter?
Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMVI etwaige Änderungen am BVWP vornehmen. Die auf diese Weise überarbeitete Fassung ist Grundlage für den Beschluss des BVWP 2030 im Bundeskabinett.
Nachdem alle Stellungnahmen bearbeitet wurden, wird der Bundesverkehrswegeplan, voraussichtlich im Oktober 2016, dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt. Durch diesen Beschluss erhält der Bundesverkehrswegeplan Gültigkeit. Im Anschluss beginnen die planerischen Prozesse der einzelnen Projekte. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament verabschiedet werden. Der Plan ist auf 30 Jahre ausgelegt und die Haushaltsmittel sind in jedem Jahr begrenzt. Deswegen können nicht alle Projekte zu Beginn der Laufzeit realisiert werden.