
Der Bundestagsabgeordnete für Rhein-Sieg, Sebastian Hartmann (SPD), begrüßt die Bekanntgabe des Arbeitsentwurfs für den Bundesverkehrswegeplans 2030.
„Sehr erfreulich“ findet Hartmann, dass die hohe Priorisierung einer Reihe von zentralen Infrastrukturvorhaben in der Region echte Chancen auf Verkehrsentlastung bringen.
Gute Nachrichten für die Autobahnen
Dazu gehört auch der Ausbau der A59 im Bereich des Autobahnkreuzes Bonn-Nordost und Sankt Augustin West und bis zum Autobahndreieck Köln-Porz. Dort soll es künftig überwiegend acht Fahrstreifen geben. Vom Autobahnkreuz Bonn-Nordost bis zum Autobahnkreuz Bonn-Ost ist eine Erweiterung auf sechs Fahrstreifen vorgesehen. „Damit wird eine ständige Stau-Engstelle im Berufsverkehr endlich beseitigt“, freut sich Sebastian Hartmann. „Und wir können auf eine rasche Verwirklichung hoffen, da für den Ausbau des Autobahndreiecks ein Planfeststellungsverfahren schon eingeleitet wurde.“
Aus Sicht des Großraums Köln-Bonn sieht Hartmann eine echte Chance auf eine Verkehrsentlastung „Der Bundesverkehrswegeplan setzt auf Sanierung bestehender Straßen vor Neubau. Die Reparatur vieler maroder Autobahnen wird Staus auflösen helfen“, so Hartmann weiter.
Höchster Lärmschutzstandard für das Siegtal und Entlastung des Mittelrheintals von Güterzügen
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist der Mittelrheinkorridor in der Ausbaustufe „Zielnetz 1“ vorgesehen. „Das bedeutet", freut sich Hartmann, „dass das Siegtal zweigleisig ausgebaut wird. Das schafft mehr Möglichkeiten für den S-Bahn-Verkehr. Gleichzeitig wird das Rheintal durch den Ausbau der Schienenstrecke Hagen-Siegen-Köln von Güterverkehr entlastet.“ Die Region werde damit nicht gegeneinander ausgespielt.
Ortsumgehung Uckerath kommt
Positiv bewertet Hartmann die hohe Einstufung für die Ortsumgehung Hennef-Uckerath mit vordringlichem Bedarf. „Der Bau der Umgehungsstraße bringt eine echte Entlastung für die lärmgeplagten Anwohner und beseitigt einen Verkehrs-Engpass zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Ortsumgehung Miel kommt
Ebenfalls freut sich Hartmann über die Einstufung der Ortsumgehung Miel in den vordringlichen Bedarf. Damit wird der Mieler Ortskern entlastet.
Ausbau der A 61 zwischen Meckenheim und Bliesheim kommt
Eine positive Nachricht ist auch die Einstufung des Ausbaus der A 61 zwischen dem Autobahnkreuz Meckenheim und dem Bliesheimer Kreuz in den vordringlichen Bedarf. Mit der Erweiterung auf sechs Fahrstreifen wird die Verkehrsanbindung des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises an Köln verbessert.
Fehlende Einigkeit in der Region
Beide Großprojekte in der Region, die Rheinbrücke Godorf-Niederkassel und die Südtangente, schafften es nur in den weiteren Bedarf. „Die Region hätte sich im Vorfeld über die wichtigen Projekte einigen müssen, um sich dann geschlossen für eine hohe Priorisierung einzusetzen“, kommentiert Sebastian Hartmann. „Die schlechte Einstufung der Rheinbrücke ist sehr bedauerlich. Das gilt nicht nur bezüglich der fehlenden Straßenverbindung, sondern auch der besonders sinnvollen Kombination mit der Schiene. Hier müssen wir gemeinsam nacharbeiten“, so Hartmann weiter. Projekte im weiteren Bedarf hätten keine Chance auf kurz- und mittelfristige Realisierung.
Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21. März 2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Für die neuen Vorhaben gibt es im Bundesverkehrswegeplan 2030 die Dringlichkeitsstufen „Vordringlicher Bedarf“ (VB) mit „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ (VB-E) sowie „Weiterer Bedarf“ (WB) mit „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB Stern). Vorhaben des VB/VB-E sollen im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden.
Diese Priorisierung folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).