Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Mitglieder des Verkehrsausschusses über den Stand des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) informiert. Der Plan legt unter anderem die von der Bundesregierung angekündigten Aus- und Neubauprojekte für die nächsten 15 Jahre fest. Den aktuellen Stand möchte ich hiermit an alle Interessierten weiterreichen.
Die Bewertung der für den BVWP vorgeschlagenen Projekte auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der modernisierten Bewertungsmethodik laufen voraussichtlich noch bis März 2016. Der Anmeldezeitraum für die Projekte ist bereits abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt anhand von Kosten-Nutzen-Analysen, umwelt- und naturschutzfachlichen, raumordnerischen sowie städtebaulichen Beurteilungen. Anhand dieser Beurteilung erfolgt eine Priorisierung der Projekte, die bis 2030 umgesetzt oder begonnen werden, da sie nicht alle zeitnah finanziert werden können.
Es wurden circa 2000 Projekte angemeldet: 1.500 Bundesfernstraßen, 400 Bundesschienenwege und 46 Bundeswasserstraßen. Von den angemeldeten Projekten sollen alle, für die ein künftiger Baubedarf besteht, um den zukünftigen Verkehr zu bewältigen, in den Plan aufgenommen werden. Details der Projektgestaltung, wie zum Beispiel Linienführung oder Betroffenheit von Anwohnern, werden erst in nachgelagerten Planungsstufen festgelegt.
Auf Grundlage der Projektbewertung wird dann bis März 2016 der Referentenentwurf des BVWP erarbeitet, der insbesondere die Bewertungsergebnisse und Dringlichkeitseinstufung der Projekte enthalten wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird beim BVWP deutlich ausgeweitet. Der Entwurf des BVWP wird erstmals vor dem Kabinettsbeschluss im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen. Dabei können sich alle Interessierten sechs Wochen lang online oder schriftlich zum Entwurf äußern. Anschließend werden alle Stellungnahmen einzeln ausgewertet, jedoch nicht individuell beantwortet. Das Konsultationsverfahren erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung, die voraussichtlich eintretende Umweltauswirkungen bei vollständiger Realisierung des BVWP transparent machen und ihre frühzeitige Berücksichtigung bei der Gesamtplanaufstellung ermöglichen soll. Der Umgang mit den Stellungnahmen wird zusammenfassend dokumentiert. Ziel des Beteiligungsverfahrens ist es, die Gesamtplanauswirkungen und insbesondere dessen Umweltauswirkungen zu erfassen. Dabei soll nicht jedes Einzelvorhaben im Detail diskutiert werden. Dies wird in nachgeordneten Planungsverfahren geschehen. Entsprechend sind konkrete projektbezogene Stellungnahmen zu Betroffenheiten (zum Beispiel individueller Lärmschutz, Auswirkungen auf geschützte Arten) in nachfolgenden Verwaltungsverfahren einzubringen, bei denen eine weitere und detaillierte Betrachtung des Einzelvorhabens und seiner Auswirkungen auf regionaler bzw. lokaler Ebener erfolgt.
Als Grundlage für dieses Beteiligungsverfahren stellt das BMVI den Entwurf des BVWP und den Umweltbericht zum BVWP zur Verfügung. Außerdem wird die Möglichkeit zur Einsicht in projektspezifische Details des Planentwurfs auf Einzelprojektebene gegeben. Dafür werden voraussichtlich im Oktober der Gesamtplanentwurf und alle detaillierten Untersuchungsergebnisse zu den einzelnen Projekten im Internet in einem Projektinformationssystem (PRINS) veröffentlicht.
Bei dem Konsultationsverfahren handelt es sich nicht um ein Abstimmungsverfahren, das heißt, es erfolgt keine Aufrechnung zwischen „unterstützenden“ und „ablehnenden“ Stellungnahmen. Auch rein wertende Meinungsäußerungen können nicht berücksichtigt werden, sondern das BMVI wird nur Stellungnahmen mit Sachargumenten zu Entscheidungen des BVWP auswerten.
Der Kabinettbeschluss wird für die zweite Hälfte des Jahres 2016 angestrebt.
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