Fragen zum Mindestlohn im Rhein-Sieg-Kreis?

Gegen viel Widerstand haben wir durchgesetzt, dass hart arbeitende Menschen seit Beginn dieses Jahres Anspruch auf Mindestlohn haben. Es war höchste Zeit, dass eine moralische Untergrenze gesetzt wurde! Viele Unternehmen setzen dies vorbildlich um. In anderen Fällen möchte ich mithelfen, dass der Mindestlohn auch im Rhein-Sieg-Kreis flächendeckend eingehalten wird. Ansprechpartner für offene Fragen zum Mindestlohn ist zum Beispiel mein Büro in Troisdorf, wo mein Team und ich für Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort stehen.

Zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen ist die Mindestlohnhotline des Bundesarbeitsministeriums nebst einer sehr informativen Homepage. Im Rhein-Sieg-Kreis ist das Hauptzollamt Köln für die Kontrolle der Mindestlohnzahlungen zuständig und unterstützt die Umsetzung des Mindestlohns im jeweiligen Unternehmen. Arbeitnehmer werden bei Unstimmigkeiten hier auch anonym beraten.

Die Adressen:

  • Bürgerbüro Sebastian Hartmann, Frankfurter Straße 47, 53840 Troisdorf, Telefon: 02241/999 33 10, E-Mail: sebastian.hartmann.ma04@nullbundestag.de
  • Mindestlohn-Hotline Bundesministerium für Arbeit, Telefon: 030/60 28 00 28, Webseite: Sonder-Homepage des Bundesarbeitsministeriums, E-Mail: mindestlohn@nullbuergerservice.bund.de
  • Hauptzollamt Köln, Max-Reichpietsch-Str. 8, 51147 Köln, Telefon: 02203/3580-0, E-Mail: Poststelle.FKS-Koeln@nullzoll.bund.de