Mittel für Nahverkehr erhöht – Opposition stimmt dagegen

Im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur haben wir uns mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD für eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ausgesprochen. Für das laufende Jahr ist eine Aufstockung der Mittel um 1,5 Prozent – rund 110 Millionen Euro – vorgesehen. Über das Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder Gelder zur Finanzierung des Nahverkehrs.

Ursprünglich war die grundlegende Revision des Regionalisierungsgesetzes für das Jahr 2014 vorgesehen. Eine zügige Einigung zwischen den Verhandlungsparteien Bund und Ländern kam trotz des Einsatzes der SPD bislang nicht zustande.

Die Bundesländer können auf Basis des Gesetzes ihren Schienenpersonennahverkehr für 2015 in heutigem Umfang aufrechterhalten. So wird Zeit für die ausstehende grundlegende Revision der Regionalisierungsmittel gewonnen. Diese Einigung muss nach Willen der SPD zur Mitte des Jahres erfolgen. 2015 werden viele Neuausschreibungen von Regionalstrecken fällig, deren Finanzierung vor Vertragsabschluss geklärt sein muss.

Auf massive Kritik der Koalitionsfraktionen stieß das Verhalten der Opposition, die zunächst für eine Absetzung des Gesetzentwurfes von der Tagesordnung votierte und anschließend auch noch gegen die Erhöhung stimmte.