Antragsverfahren für Ghetto-Renten erleichtern

Diese Woche haben wir einen Gesetzentwurf verhandelt, der das deutsch-polnische Abkommen zu Zahlungen von Ghetto-Renten auch für in Polen lebende Opfer des Nationalsozialismus umsetzt. Das bisherige Antragsverfahren war so restriktiv, dass bis 2009 rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. Erst 2009 bewirkte das Bundessozialgericht mit einer veränderten Rechtsprechung, dass deutlich mehr Renten bewilligt und ausgezahlt werden konnten. Mittlerweile können Ghetto-Renten nun länger als vier Jahre rückwirkend ausgezahlt werden, aber nur in Deutschland – das geänderte Ghetto-Rentenrecht war bislang in Polen nicht anwendbar. Deshalb haben die deutsche und die polnische Regierung ein Abkommen getroffen, mit dem die Auszahlung der Ghetto-Renten auch in Polen möglich sein wird.