SPD-Bundestagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen fordern Einhaltung des Koalitionsvertrages

Die Landesgruppe der SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat am Montagabend einen Beschluss verabschiedet, nach dem die Finanzierung des Schienenverkehrs durch die sogenannten Regionalisierungsmittel sicherzustellen ist. Sebastian Hartmann und Udo Schiefner hatten gemeinsam mit ihren Kollegen im Verkehrsausschuss, Andreas Rimkus, Arno Klare und Martin Dörmann, am Montag dieser Woche einen Beschluss zum Thema in ihre Landesgruppe eingebracht. Sie erinnern an die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, nach der bei "der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel im Jahr 2014 eine zügige Einigung mit den Ländern anzustreben" sei.

Insbesondere seien "die Regionalisierungsmittel aus Sicht der Landesgruppe der NRWSPD unbedingt von der breiteren Debatte um die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zu trennen", erklären die Abgeordneten. "Die Finanzierung des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs durch den Bund ist nach 2019 fortzuführen. Die Mittel müssen den Ländern mit einer verbindlichen Zweckbindung zugewiesen werden."

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich Anfang Oktober in Kiel auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt. Die Abgeordneten der Landesgruppe begrüßen den dort gefassten Kompromiss als zentrale Diskussionsgrundlage neben den vom Bund angefertigten eigenen Gutachten.

Hartmann und Schiefner erinnern aber daran, dass in NRW seit Jahren Investitionen fehlen, während die Verkehrsmengen besonders stark gestiegen sind. Der genaue Mehrbedarf aller Länder ist noch zu ermitteln.

Nach dem Regionalisierungsgesetz werden den Ländern jährlich Regionalisierungsmittel vom Bund, insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung gestellt. Eine Revision des Regionalisierungsgesetzes sollte 2014 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 vorgenommen werden. Die Verkehrsminister der Länder haben sich deshalb auf ihrer letzten Sitzung auf Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum Regionalisierungsgesetz geeinigt. Zur Höhe, Dynamisierung und Verteilung der Regionalisierungsmittel bestand Einstimmigkeit zwischen den Länderministern. Die Umsetzung dieses Beschlusses der Verkehrsminister bedarf jedoch auch der Unterstützung durch den Bundestag.