Innovativen Lärmschutz ermöglichen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich geweigert, den Verordnungsentwurf ohne parlamentarische Beratung einfach durchzuwinken. Daher fand zuerst am 4. Juni 2014 eine Expertenanhörung statt, um eine sachlich fundierte Auseinandersetzung mit der Verkehrslärmschutzverordnung sicherzustellen. Mit den neuen Berechnungsformeln werden innovativen Lärmschutz-Formen in der Planfeststellung deutlich bessere Möglichkeiten eingeräumt.

Wie auch die Experten bei der Anhörung bestätigten, bringt die Novellierung der Verkehrslärmschutzverordnung definitiv eine Verbesserung des Lärmschutzes an Neu- und Ausbaustrecken im Schienenverkehr, indem aktuelle technische Entwicklungen besser berücksichtigt werden. Zudem werden sogenannten „besonders überwachte Gleise“ in Zukunft zweimal jährlich auf ihre tatsächlich Lärmerzeugung hin kontrolliert werden.

Mit der Umrüstung der Güterzüge auf die leiseren LL-Bremsen ist ein wichtiger Schritt für den Lärmschutz der Anwohner. Darüber hinaus muss im Schienennetz stärker auf Lärmquellen wie raue Schienen und alte Stahlbrücken geachtet und entsprechend lärmminimierend damit umgegangen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für eine Verbesserung des Lärmschutzes an Bestands,- Neu- und Ausbaustrecken im Bereich der Schienenbahnen einsetzen.

Am 24. Juni 2014 beschloss die Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur auf unsere Initiative hin einen Entschließungsantrag zur Schall 03, der wichtige Forderungen an die Bundesregierung richtet:

  • Wir fordern eine Prüfung, wie das Spitzenschallkriterium künftig in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann.
  • Wir verlangen, dass bei der Entwicklung der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht zu einer Senkung der Standards der neuen Schall 03 führt.
  • Wir bestehen im Sinne der Transparenz auf die Bereitstellung von entsprechenden Erläuterungen und Modellrechnungen zu den komplexen Algorithmen und auf die zeitnahe Veröffentlichung eines Erläuterungsberichtes sowie von Testaufgaben.
  • Wir erwarten Informationen über die finanziellen Auswirkungen insbesondere auf Anlagen wie temporäre Zugabstellanlagen sowie Rangier- und Umschlaganlagen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt hier deutlich strengere Lärmrichtwerte vor.

    Im weiteren Prozess müssen wir klären, welches der erfolgversprechende Weg der Lärmeinordnung ist, um gleichzeitig die wirtschaftliche Streckennutzung und den berechtigten Lärm- und Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner zu erreichen. Dafür sollen die technischen Möglichkeiten zur Lärmreduktion vollständig ausgeschöpft werden.